Hallo landloper, hallo Kjub,
danke für euere Sicht. Bei einzelnen Gedichten mache ich mir nicht die Arbeit, im Netz zu suchen, ob bereits ein Gedicht mit diesem Namen existiert. In diesem Fall hätte es mir auch nichts genützt, denn unter normalen Suche nach dem Wort "Ruinengesang" erhielt ich auch nachträglich keinen Treffer, erst in Verbindung mit dem Namen des Hörspielautors gelang mir dies. Ich habe mal testweise mit den Begriffen "Strandgut Gedicht" gegoogelt und unzählige Treffer erhalten. Ihr seht mit Titelschutz bei einzelnen Gedichten ist es also nicht weit her.
Bei deinem Titel für einen Gedichtband würde ich natürlich mehr darauf achten, ob bereits ein anderes Buch mit dem Titel existiert. Ich habe aber zum Beispiel den Titel für meinen 2. Gedichtband "Wellengesänge" trotzdem behalten, obwohl es eine Sammlung von Bildern mit Texten unter diesem Titel gibt, weil dies nicht die gleiche Kunstrichtung betrifft.
Soweit meine Sicht.
LG
Perry